E-Scooter Versicherung – Wie geht das?

Du hast ein Elektrokleinstfahrzeug oder überlegst eines zu erwerben? Dann hast du sicher davon gehört, dass du eine Versicherung benötigst!
Hier erfährst du alles Wichtige über die Versicherungsvorgaben der Verordnung!

Nachdem du den Artikel gelesen hast, wirst du ein sicheres Gefühl im Umgang mit Erfordernissen an die Versicherung haben. Dazu bekommst du Informationen, die so nicht in der Verordnung stehen.

Was sind die wichtigsten Punkte beim Thema Versicherung und worauf musst du achten? Du wirst erfahren, Warum du eine Versicherung brauchst, Welche Arten es gibt, Warum es einen Aufkleber gibt, Was sie dich kosten und Welche Strafen dir drohen.

Wenn du das dann alles weißt, kannst du dich beruhigt an die Beantragung der Versicherung oder an den Kauf eines zugelassenen E-Tretrollers machen!

Warum braucht mein eScooter eine Versicherung?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird eine neue Kategorie von Fahrzeugen eingeführt.
Diese so genannten Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen diversen Bau-, Verhaltens- und Versicherungsvorschriften (die ausführliche Analyse der Verordnung findest du hier).

§ 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen (eKFV)
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
…es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt…

Will man ein Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Verkehr in Betrieb setzen, benötigt man demnach eine gültige Versicherungsplakette.

Beachte: Man braucht diese Versicherung nicht auf Privatgelände (wie zum Beispiel auf einem großen Firmengelände).

Alle weiteren Regelungen finden sich dann in der geänderten Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Insbesondere der §29a FZV ist hier wichtig, da er beschreibt, wie die Plakette auszusehen hat, woher man sie bekommt und was sie eigentlich bedeutet.

Wer ist verantwortlich für das Abschließen der Versicherung?


Der Halter.

Der Fahrzeughalter ist, wer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und gegenüber der Behörde als Halter angegeben wurde.
Dies muss nicht zwingend auch der Eigentümer sein, wird aber in den meisten Fällen wohl zutreffen.

Kompliziert wird es eigentlich erst bei Leasing-Geräten und ähnlichen Konstrukten.

Im Normalfall gehört dir der eScooter und du bestimmst damit auch wer wann wo damit fahren darf. Damit bist du der Fahrzeughalter!

Was für eine Versicherung benötige ich?

Bei der Versicherung deines Elektrokleinfahrzeuges handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Das heißt, diese Versicherung ist per Gesetz vorgeschrieben, um das Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen.

Hintergrund ist die Absicherung anderer Verkehrsteilnehmer und möglicher Geschädigter, die durch den Betrieb deines Fahrzeugs keinen wesentlichen Schaden davontragen bzw. in so einem Falle einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen.

§ 29a Versicherungsplakette (FZV)
(1) Durch die Versicherungsplakette wird für die Kraftfahrzeuge […] nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Die vorgeschriebene Absicherung umfasst somit lediglich die Haftpflichtversicherung!
Damit gelten auch die Grenzen dieser Haftpflicht. Nicht abgesichert sind insbesondere Schäden am eigenen Fahrzeug, der eigenen Gesundheit sowie Schäden mit Vorsatz entstanden sind.
Die grobe Fahrlässigkeit ist wie bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen allerdings mit abgedeckt.

Gibt es auch eine Kasko-Versicherung?


Natürlich.

Sollte ein erweiterter Schutz gewünscht oder notwendig sein, sind hierfür analog zum Auto freiwillige und zusätzliche Kaskoversicherungen möglich.

Dann werden auch diverse andere Gefahren mit abgedeckt. Der umfasste Schutz wird aber je nach Versicherer sehr unterschiedlich sein und hier wirst du die detaillierten Versicherungsbedingungen studieren müssen.

Aus meiner Sicht sind jedoch folgende Ereignisse das Must-Have jeder Kaskoversicherung!

  • Unfälle und Stürze.
  • Bedienungsfehler
  • Vandalismus
  • Kurzschlüsse etc.
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub

Was kostet die Versichungsplakette?

Die Tarife und Beitragstabellen werden sich zunächst an den Erfahrungen aus dem Mofa-Bereich orientieren.

Eine einfache Haftpflicht wird ungefähr zwischen 35€ und 70€ kosten.
Für junge Fahrer (meist unter 23 Jahre) können die Beträge deutlich höher (bis 120 €) liegen.

Außerdem werden die Beiträge je nach Versicherer etwas variieren. Dies liegt an den verschiedenen Leistungen (z.Bsp. Deckungssummen) und auch an den Unterscheidungen in den jeweiligen Tarifen (wie Alter des Fahrers).

Auch wird es keine Schadensfreiheitsrabatte geben. Die Versicherungen werden mit einem Selbstbehalt ausgestattet sein – das heißt, das festgelegt wird, wie viel der Versicherungsnehmer bei Eintreten eines Schadens selbst zu zahlen hat.
Die Höhe des Selbstbehalts bestimmt natürlich ebenfalls die Kosten der Versicherung.

Kleiner Tipp: Der Versicherungsbetrag bemisst sich auch nach den verbleibenden Monaten im Verkehrsjahr (also bis Ende Februar nächsten Jahres). Nutzt du dein Fahrzeug erst ab April, Mai – schließe auch erst ab diesem Monat deine Versicherung ab! Dadurch zahlst du nur 10 von 12 Monaten.

Die Kaskoversicherungen werden eine deutlich größere Spannweite haben. Denn hier wird der Versicherungsschutz sehr stark auseinander gehen. Außerdem ist der Wert des Fahrzeugs ein entscheidendes Kriterium.
Schaut man sich nach einer umfassenden Deckung um, sind gute Policen ab 100€ zu haben. (Dieser Betrag kommt zu der Haftpflicht hinzu!)

Wie sieht so eine Plakette / Aufkleber aus?

Die Ausgestaltung der Plakette orientiert sich sehr stark an den Regelungen für Mofas. Dies betrifft sowohl das äußere Erscheinungsbild, als auch die jährliche Erneuerung. Allerdings gibt es auch ein paar Unterschiede.

Die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge wird in Form eines eScooter Aufklebers eingeführt.

Ein Kennzeichen – also ein Schild aus Metall – wäre bauartbedingt häufig kaum anbringbar. Außerdem sind die eScooter & Co. sehr kompakt gebaut, so dass die Schilder häufig über das Fahrzeug hinwegragen und somit eine Verletzungsgefahr darstellen würden.

§ 29a Versicherungsplakette (FZV)
(2)…
2. Abweichend von § 26 Absatz 2 besteht die Versicherungsplakette anstelle eines Schildes aus einem Aufkleber, der eine dauerhafte Verklebung auf der Fahrzeugoberfläche gewährleistet und zusätzlich mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgestattet ist.

Die genaue optische Ausgestaltung des Aufkleber ist in der Anlage 13 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt und sieht folgender Maßen aus:


Im übrigen gelten für die Versicherungsplakette (bei Elektrokleinstfahrzeugen) die gleichen Voraussetzungen wie für das Versicherungskennzeichen (bei Mofas).
Geregelt wird dies über einen Verweis auf den § 26 FZV, der grundsätzlich anzuwenden ist.

§ 29 a Versicherungsplakette (FZV)
(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27 sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden

§ 26 Versicherungskennzeichen (FZV)
(1) […] Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres. […] Das Versicherungskennzeichen und die Bescheinigung verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des Verkehrsjahres.

Der Versicherungsschutz gilt damit nur für das laufende Verkehrsjahr. Für jedes folgende Jahr muss die Versicherung verlängert werden.
Deswegen wechselt auch die Farbe der Versicherungsplakette mit jedem Versicherungsjahr. So ist schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz noch besteht.

Ist die Versicherung automatisch in meiner Kfz-Versicherung enthalten?


Grundsätzlich nein!

Es handelt sich um eine Extra-Versicherung, die jedes Jahr erneut abzuschließen ist und mit einem so genannten Wechselkennzeichen einher geht.

Es kann sein, dass einige Versicherer günstigere Tarife für Bestandskunden anbieten, aber es wird sich fast immer um eine gesonderte Police handeln.

Dies liegt unter Anderem an dem komplizierten Versicherungsschutz eines Kfz (wie den abgestuften Deckungssummen, Schadensfreiheitsklassen, Typenklassen und und und).

Woher bekomme ich die Versicherungsplakette?


Von der Versicherung. Der Aufkleber wird postalisch versandt. Es ist also kein Gang zum Straßenverkehrsamt notwendig!

§ 26 Versicherungskennzeichen (FZV)
Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr.

Wie muss die Versicherungsplakette angebracht sein?

Der Aufkleber wird durch den Halter bzw. in dessen Auftrag angebracht. Daher sollte man wissen, wie dies zu geschehen hat, um der Verordnung genüge zu tun und sich nicht in den Bereich einer unnötigen Ordnungswidrigkeit zu begeben.

Grundsätzlich wird die Plakette unter der Rückleuchte und nicht tiefer als 5 cm über dem Boden angebracht. Dabei sollte der Aufkleber aus acht Metern noch lesbar sein.
Nicht gestattet sind außerdem weitere Zeichen und Einrichtungen, wenn diese die Erkennbarkeit der Plakette einschränken.

§ 29a Versicherungsplakette (eKFV)
(3) Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Die Versicherungsplakette darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht weniger als 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8 m in der Fahrzeuglängsachse lesbar sein.

Muss ich wie beim Mofa die Versicherungsunterlagen mitführen?


Nein! Es reicht, wenn eine Bescheinigung auf Verlangen (nachträglich) vorgelegt werden kann.

Gerade im Sinne der geringen Ausmaße der Elektrokleinstfahrzeuge gilt, dass es natürlich eine entsprechende Bescheinigung von der Versicherung geben muss, dass diese aber nicht permanent mitzuführen ist.
Insbesondere für zukünftige Sharing-Dienste hätte dies zum Problem werden können.

§ 29a Versicherungsplakette (FZV)
(2) …
1. [Es genügt], wenn die Bescheinigung über die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

Was benötige ich für den Versicherungsantrag?


Nicht viel.

Die Versicherung braucht für den Abschluss der Police ein paar grundlegende Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.

Ein Teil dieser Daten ist zwingend notwendig für die Weitergabe an das Zentrale Fahrzeugregister in dem alle Fahrzeuge gespeichert werden.

§ 26 Versicherungskennzeichen
(1) […] Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister hat der Antragsteller dem Versicherer die in § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Zusätzliche Informationen können für die Versicherung abgefragt werden, wenn es um die Berechnung der Beiträge geht. Außerdem muss die Versicherung natürlich wissen welche Art der Versicherung gewünscht ist, ab wann sie gelten soll, wer außer dir noch versichert sein soll und so weiter.

Du brauchst von deinem Elektrokleinstfahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die individuelle Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
Die ABE wird gerne auch mal Certificate of Conformity (CoC) genannt. Diesen Nachweis erhälst du mit dem Erwerb des Fahrzeugs.

WICHTIG: Auf jeden Fall vor dem Kauf nachfragen, ob eine ABE bzw. ein COC vorliegt! Insbesondere beim Kauf im Internet sollte hierauf geachtet werden!

Die FIN kannst du einfach auf dem Typenschild deines eScooter ablesen. Außerdem steht die FIN auf der Rechnung deines Fahrzeugs.

Welche Strafen drohen mir bei Verstößen?

Sollte eine Pflichtversicherung nicht (mehr) bestehen und das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen worden sein, handelt es sich um eine Straftat!

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Aus Schutzgründen für andere Verkehrsteilnehmer ist ein Verstoß sehr hoch aufgehangen und auch das Strafmaß kann sehr hoch ausfallen!

Ein Verstoß ist kein Kavaliersdelikt!

Außerdem kann man in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten gelangen, deren Strafmaß im neuen Bußgeldkatalog festgeschrieben sein werden.
Hier gibt es im wesentlichen 2 OWi’s die die Versicherung betreffen.

Gestalt der Plakette nicht wie vorgeschrieben 40 €
Sollte die Versicherungsplakette nicht den angesprochenen Bedingungen entsprechen, wird ein Bußgeld fällig. Dies dürfte in der Praxis keine große Rolle spielen, da die Aufkleber ja von den Versicherungen bereit gestellt werden!

Betrieb ohne gültige Versicherungsplakette 40 €
Sollte eine Versicherung bestehen, aber der angebrachte Aufkleber nicht gültig sein (falsches Verkehrsjahr oder Ähnliches) wird ein kleines Bußgeld fällig.
Wichtig: wenn keine Versicherung besteht sind wir wieder bei der Straftat!

Kann man bestehende eScooter einfach nachversichern?


Grundsätzlich ist dies möglich, ABER…

…dafür benötigt man eine gültige Betriebserlaubnis!

Für Elektrokleinstfahrzeuge, die bisher nicht legal waren, wird dies nur möglich sein, wenn der Hersteller sich eine Betriebserlaubnis holt, oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch den Besitzer beantragt wird.
Beides ist sehr unwahrscheinlich, da nur solche Erlaubnisse erteilt werden, die den Vorgaben der Verordnung entsprechen. Und dies wird auf fast alle existierenden Roller nicht zutreffen.
Damit gibt es keine Erlaubnis das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen und damit auch keine Versicherung!

Sollte eine Erlaubnis nach der Mobilitätshilfe-Verordnung vorliegen, so wird es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben. Also alle Segways und ähnliche Fahrzeuge haben noch etwas Schonfrist. Allerdings erfüllen diese Fahrzeuge in der Regel die Bedingungen und werden auch nach dem Übergangsjahr die Voraussetzungen erfüllen. Hier gibt es wahrscheinlich sehr wenig Probleme!

Happy Rolling!

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Kommentare

  1. Servus,
    Gibt es irgendwo eine vollständige Liste von Modellen, die aktuell zugelassen sind? Am besten eine Liste, die immer aktualisiert wird.

    Gruß Carsten

    1. Autor

      Hallo Carsten,

      eine gute und berechtigte Frage!

      Leider gibt es so eine Übersicht nicht! Und es wird wahrscheinlich auch keine geben. Das Problem wird ganz einfach sein, diese wirklich aktuell zu halten! Aktuell ist der Markt noch sehr klein und würde wahrscheinlich möglich sein so eine Liste heute zu erstellen.
      Aber schon morgen wäre sie nicht mehr aktuell. Es wir in den nächsten Wochen eine wahnsinnige Flut an neuen Modellen von allen Herstellern geben!

      Und gerade die Modelle, die du in Deutschland erwerben kannst, werden zu 99,99% eine Zulassung haben!

      Das Problem stellt sich ja, wenn man Modelle aus dem Ausland erwirbt. Zum Beispiel die sehr bekannten und beliebten Xiaomi Modelle habe ich da im Kopf.

      Hast du denn etwas bestimmtes im Kopf? Einen Erwerb in Deutschland? Ein Modell aus den USA? Aus China?

      Sportliche Grüße
      Martin

  2. Hallo Martin,

    Ich überlege einen für den privaten Gebrauch zu kaufen.
    Ich würde zu einem Roller in der Art des eFlux Lite tendieren.
    Leicht, kompakt, klappbar, KERS, min. 20km.

    Leider haben die eFlux, nach meinen Infos, noch keine Zulassung.

    Gruß Carsten

    1. Autor

      Hallo Carsten,

      die eFlux Modelle die aktuell eine Zulassung besitzen sind der eFlux Street 20 und der eFlux Street 40. Diese Modelle hatten die Zulassung jedoch schon vor der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Daher sind sie auch recht groß, sperrig, schwer und unansehnlich.

      Ich bin mir sicher miweba arbeitet aktuell an aktuellen Modellen bzw. an deren Zulassung!

      Die aktuellen Lite-Modelle scheinen noch etwas abgeändert werden zu müssen, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Ich persönlich würde noch etwas warten bis es eKFV Roller von Miweba gibt oder eben auf andere Hersteller ausweichen.

      Einen nicht zugelassenen Roller würde ich nicht kaufen. Hier macht man sich strafbar!

      P.S. Ich habe mal die gängigen Hersteller angeschrieben und werde mal versuchen ein paar Infos herauszubekommen.

    1. Autor

      Hi Alex,

      das stimmt!

      Die Liste ist allerdings nur sehr bedingt geeignet für den Scooter-Interessenten. Einige Modelle gibt es zum Beispiel gar nicht im freien Verkauf. Andere nur bei bestimmten Großhändlern und wieder andere sind reine Verleihscooter.

  3. Hi,

    sehr interessanter Artikel! Vielen Dank!

    Derzeit fahre ich bei uns in der City viel mit Miet-Scootern, aber ich erwäge mir einen E-Scooter privat zuzulegen und ich lese, dass es für Elektrokleinstfahrzeuge keine Schadenfreiheitsklassen gibt.

    Da ich kraftfahrzeugtechnisch seit über 10 Jahren einen Dienstwagen fahre, stellt sich für mich die Frage, ob die (unfall- bzw. schadensfreien) Versicherungsjahre mit einem Elektrokleinstfahrzeug dennoch ggf. später, wenn ich mal wieder privat ein KFZ versichern möchte, angerechnet werden?

    Derzeit würde ich ja wieder in der höchsten Schadenfreiheitsklasse anfangen und dem würde ich natürlich gerne vorbeugen wollen. Wäre ein netter Nebeneffekt zum generellen Besitz eines eigenen E-Scooters. 😊

    Gibt es da Erfahrungswerte?

    Beste Grüße
    Dirk

    1. Autor

      Die Versicherung für E-Scooter läuft separat.

      Die Kosten sind jedoch auch so überschaubar, dass sich die Schadensfreiheitsklassen kaum lohnen würden. Einen viel größeren Unterschied macht die Wahl des Versicherers. Das spart schon mal 50% oder mehr.

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