Sind eScooter in der Bahn erlaubt? Wenn’s so einfach wär…

Ob du deinen E-Tretroller in Bus, Bahn und Zug mitnehmen darfst, hängt von vielen Dingen ab und ist sehr schwierig zu überblicken. Dir diese Unsicherheit zu nehmen (oder zumindest stark zu verringern) ist die Aufgabe dieses Artikels.

Denn hier werde ich dir erklären, wie die aktuelle Situation aussieht, damit du deine Trips besser planen kannst, weniger nach verlässlichen Auskünften suchen musst und die wichtigsten Regeln schnell zur Hand hast. Damit die Reise mit dem eScooter schnell und einfach bleibt.

Um das zu verstehen, gebe ich dir einen kurzen Überblick über die aktuelle Lage bevor wir uns zunächst mit der Situation bei der Deutschen Bahn beschäftigen. Im Anschluss geht es an die kleineren Verkehrsbetriebe und ich verrate dir, wie es dort aussieht.

Die Mitnahme von E-Tretrollern im Nahverkehr in Deutschland

E-Tretroller im Nah- und Fernverkehr zu befördern ist eine logische Sache, denn die kleinen Fahrzeuge sind zwar recht flott und praktisch, aber in ihrer Reichweite und Mittel- bis Langstreckentauglichkeit eher eingeschränkt. Ihren wirklich Vorteil erzeugen sie in der Überwindung von kurzen Strecken von ca. 2 – 10 Kilometern.

Daher ist ein nahtloser Übergang aus dem Nah- und Fernverkehr in die Elektromobilität nicht nur sinnvoll, sondern Grundvoraussetzung für eine umfassende Einbindung der neuen Fahrzeuge.

Mit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV, hier der ausführliche Guide) Mitte 2019 wurden die eScooter legalisiert. In allen größeren Städten haben sich rasch Verleihanbieter etabliert (wie zum Beispiel in Köln).

Außerdem stieg die Anzahl der zugelassenen E-Tretroller nach anfänglichen Probleme immer weiter und scheint kein Ende zu nehmen (hier gehts zur Liste aller zugelassenen Modelle in Deutschland).

Eingeleitet wurde das Ganze durch einen mehrjährigen Prozess, denn die Verordnung ist kein Schnellschuss gewesen. Eher eine lahme Ente…

Doch diese lahme Ente hat es in sich, denn zahlreiche Verkehrsbetriebe (eigentlich die Mehrzahl) waren nicht gut vorbereitet und haben bis heute nur mangelhafte Tarifbestimmungen was die Mitnahme von eScootern angeht.

Doch zunächst einmal zum großen Riesen der Branche…

eScooter und Deutsche Bahn – So ist die Mitnahme bei der DB AG

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung war noch gar nicht richtig in Kraft getreten und dennoch gab es schon eine verbindliche Aussage der DB AG!

Demnach durften ab sofort sämtliche eScooter im Fernverkehr kostenlos mitgenommen werden!

(Im Nahverkehr sieht dies leider etwas komplizierter aus, aber dazu gleich mehr…)

Mittlerweile wurden die Elektrokleinstfahrzeug in die Beförderungsbedingungen der DB AG aufgenommen. Dort heißt es:

7.1.2 Reisende dürfen je ein […] zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden. […] Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden. […]

Sehr gut, du darfst deinen eScooter zusammengeklappt kostenlos mitnehmen!

Die Handgepäckregeln sind dabei für dich einzuhalten, aber da geht es eigentlich nur um die adäquate Aufbewahrung und darum, dass dein Roller niemanden behindert.

Doch was ist, wenn dein E-Tretroller nicht klappbar ist? Dazu steht leider nichts in den Beförderungsbedingungen. Streng gelesen, könnte man meinen, dass eine Beförderung damit nicht möglich ist.

In den Foren ist die Antwort der DB AG jedoch in der Regel, dass hier die Bedingungen wie bei (E-)Bikes gelten. Du musst also ein Ticket ziehen für ein Fahrrad und den Roller auch so unterbringen!

Um das genau zu klären, habe ich aber eine Anfrage gestellt und werde dir so schnell wie möglich hier Bescheid geben!

Doch nun zur wirklichen Schwierigkeit…

Mitnahme von E-Tretrollern und eScootern im Nahverkehr, ÖPNV

Bedauerlicher Weise gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung zur Mitnahme von E-Tretrollern im Nahverkehr! Hier liegt es an jedem einzelnen Verkehrsbetrieb, ob eine Mitnahme gestattet ist und unter welchen Voraussetzungen!

Und von diesen Verkehrsbetrieben gibt es ziemlich viele (Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde auf Wikipedia).
Alleine in Baden-Württemberg gibt es 22 (!) Verkehrsbetriebe.

Hier den Überblick zu behalten ist nahezu unmöglich.

Als Test habe ich sämtliche Verkehrsbetriebe in BW angeschrieben. Das Ergebnis ist dabei sehr ernüchternd.
Ich habe von nur 8 Verbünden eine Antwort erhalten. Und hier war wirklich alles dabei.

Von einem kompletten Verbot der Mitnahme (KVV), über ein Verbot von nicht-klappbaren eScootern (VRN), bis zu einer Mitnahme wie bei der Deutschen Bahn (klappbar kostenlos, nicht klappbar wie Fahrrad).

Sinnvoll und logisch erscheint mir das nicht.

Die meisten Betriebe hatten die Elektrokleinstfahrzeuge auch noch nicht in ihren Beförderungsbedingungen.
In der Regel wurde die Aufnahme für die nächste Anpassung im Rahmen der neuen Tarifbestimmungen angekündigt (Ende 2019 bis Mitte 2020).
Erst dann kannst du selbst nachsehen, was du darfst!

Und ich gehe davon aus, dass dieses Bundesland stellvertretend für Deutschland ist. Auch in den anderen Verkehrsbetrieben wird es keine einheitlichen Regeln geben!

Es bleibt also für den gemeinen Kunden (also uns) nur das große Fragezeichen: Darf ich oder darf ich nicht?

Im Zweifel wird man den jeweiligen Betrieb kontaktieren und zu einer Aussage zwingen müssen. So bitter und kundenunfreundlich das auch ist.

Gibt es Hoffnung auf Besserung?

Immer! 😉

Denn so unorganisiert wie das Ganze wirkt ist es letztlich doch nicht. Die Verkehrsunternehmen haben einen Dachverband – den VDV.
Dieser ist zwar nicht weisungsbefugt, gibt aber entscheidende Inputs und Empfehlungen, denen sehr häufig gefolgt wird.

Im konkreten Fall empfiehlt der VDV seinen Mitgliedern (also den ÖPNV Betrieben) E-Tretroller kostenlos in Bus und Bahn mitzunehmen, wenn diese klappbar und nicht zu schwer sind! (Pressemitteilung des VDV).

Nach kurzer Recherche findet man heraus, dass 15 kg das empfohlene Maximalgewicht ist. Außerdem sollen die Maße 115 cm in der Länge nicht überschreiten und die Reifen maximal 9 Zoll Durchmesser haben.

Diese Werte haben einige Unternehmen (OAM, VRN) genau so übernommen und ich hoffe sehr, dass diesem Beispiel dem viele weitere Verbände folgen!

Einen Anspruch hast du aber leider nicht!

Mit diesen recht präzisen Angaben kann man sich aber nun auf die Suche nach einem E-Tretroller begeben (Liste der zugelassenen E-Tretroller), oder man hat eine Vorstellung davon, wie der grobe Rahmen bei der Mitnahme aussieht!

So kannst du das langfristige Risiko minimieren und schon jetzt auf die Elektromobilität setzen!

Happy Rolling!

Du hast noch weitere coole Informationen? Du möchtest dich zu meinem Artikel äußern? Schreibe ganz einfach einen Kommentar und hilf dem Blog und anderen mit deinen Insights!

Kommentare

  1. Hey ihr Lieben – ja hoffen auf Besserung hilft sicher… Fahre jetzt seit etwa einem dreiviertel Jahr mit meinem SoFlow Roller, der wieder zu Noch zu sperrig ist und auch nicht schwer – und habe das erste Mal von einem Bahnfahrer gesagt bekommen dass ich jetzt leider nicht mitgenommen werden kann weil ich ein Kennzeichen habe… Der eigentliche Grund für die Anschaffung des Rollers war ja die Mitnahme in ÖPNV… Vielleicht habt ihr irgendeinen Tipp für mich was ich machen kann vielleicht gibt es ja Ausnahmeregelung oder so, ich wohne in Nordrhein-Westfalen Bonn Königswinter… Wünsch dir noch einen schönen Tag, liebe Grüße von Frederic Andreas Jacob

  2. Hi!

    Heute Morgen als ich in Stress die Bahn betreten habe, habe ich mich mit Gepäck und meinem E Scooter in die Bahn gesetzt – und wollte den Scooter genau in diesem Moment zuklappen als ich (Fahrkarte bitte) gehört habe. Da stand eine Kontrolle ( Prüfer Nr. 900258/443/03145280) und wollte meiner Fahrkarte kontrollieren.

    Da ich von meine Arbeitsstelle, eine job ticket bekomme, habe ich mein Job Ticket und mein Ausweis gezeigt.

    Nun war die Prüfer nicht einverstanden dass meine Rolle zur diese Zeit ( eine Minute) nachdem ich eingestiegen bin noch nicht zugeklappt war, müsste ich drei eure Gebühr bezahlen da diese ‘Gepäck’ Stück nicht zur geklappt war. Die 57€ steht noch offen.

    Mit zwei Taschen und bereits ein verspäte Zug war ich spät dran aber einbüße zur bezahlen wegen eine technische Kleinigkeit / ein nicht zusammengeklappte Roller die ich grader noch zuklappen wollte, und dementsprechend Fahrerlaubnis habe, (gültige Job Ticket)… da fehlt mir die Worte und bin nicht mit diese einbüße einverstanden!

    Kann jemanden mich bitte helfen?

    1. Autor

      Hallo Ryan,
      das ist wirklich sehr ärgerlich.

      Natürlich muss der Roller schon beim Betreten zugeklappt sein, aber auch mir passiert es häufig, dass ich eine Bahn nur knapp erwische und erst im Innenraum die Faltung vornehmen kann. Bisher war das nie ein Problem, aber es könnte natürlich mal eins werden.

      Wenn du das Bußgeld bekommst, kannst du dich dazu natürlich äußern.
      Außerdem gibt es die ProBahn (einfach mal anrufen). Die helfen gerne weiter.

Leave a Comment