Wenn du Auto fährst weißt du, wie du mit Alkohol umgehen darfst und vor allem wie nicht. Aber wie sieht das bei den eScootern aus? Gibt es eine Promillegrenze? Was ist mit meinem Führerschein? Was gilt für Fahranfänger?
Es gibt scheinbar viele offene Fragen – die vielleicht auch du nicht sofort beantworten kannst. Doch dieses Wissen ist elementar und werde ich dir in diesem Beitrag näher bringen!
E-Tretroller fahren macht Spaß und ist praktisch. Gerade durch die Verleih-Anbieter in den großen deutschen Städten ist das Angebot riesengroß und verlockend sich “mal eben” auf einen eScooter zu stellen und nach einer coolen Partynacht nach Hause zu düsen. Doch der Fahrspaß kann schnell mit dem Verlust des Führerscheins und einer Anzeige enden, wenn du nicht weißt, wo die Grenzen liegen. Damit du weiterhin ungetrübt und sorgenfrei von A nach B kommst habe ich die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wie immer gibt es von mir eine grafische Zusammenfassung, die die Kernaussagen enthält und dir einen ersten Überblick verschafft. Im Anschluss werde ich dir die einzelnen Keypoints erklären, damit keine Frage offen bleibt!
Warum ist das ein wichtiges Thema?
Seit Beginn der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge gibt es eine zunehmende Tendenz bei den Verleih-Rollern: Fahren unter Alkoholeinfluss!
Kein Wunder, das Mieten ist super schnell und einfach. Mit wenigen Klicks ist man mobil und kann zügig nach Hause düsen. Kein lästiges Warten auf Bus und Bahn. Und auch das teure Taxi kann vermieden werden. Doch eScooter Fahren ist kein rechtsfreier Raum!
Die Polizei hat dieses Problem erkannt und kontrolliert vermehrt am Wochenende E-Tretrollerfahrer auf Alkohol. Was hierbei zunächst wie ein Bagatelldelikt aussieht kann schnell in eine Strafanzeige münden. Und auch der Führerschein ist in Gefahr.
Hinzu kommt eine deutlich erhöhte Sturzgefahr bei gleichzeitigem Mangel an Helmen beziehungsweise Helmnutzern. Das Risiko von schweren Kopfverletzungen steigt damit erheblich!
Wie viel Promille darf man beim E-Tretroller haben?
Bei den E-Tretrollern handelt es sich um Elektrokleinstfahrzeuge, für die es seit 2019 eine eigene Regelung gibt (die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung habe ich hier genau erklärt). Damit ist der Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen (Betriebserlaubnis, Versicherung etc) auf öffentlichen Radwegen und Straßen erlaubt.
Es handelt sich damit aber auch um ein Kraftfahrzeug, dass den Regeln des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung unterliegt!
Somit gelten für E-Tretroller die gleichen Grenzen wie für Autofahrer!!!
Ab ca. 0,3 Promille
Zwar liegt die Grenze grundsätzlich bei 0,5 Promille, jedoch kann es bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall etc.) schnell zu einer Straftat (§316 StGB) kommen! Die Folge sind 7 Punkte in Flensburg, eine satte Geldstrafe (30 Tagessätze) und eine Sperrfrist von ca. 12 Monaten.
Kommt es sogar zu einem Unfall wird der Alkohol als Ursache angesehen und es erhöht sich die Geldstrafe (45 Tagessätze) sowie wie Sperrfrist (18 Monate).
0,5 – 1,09 Promille:
Wenn keine alkoholbedingte Auffälligkeit vorliegt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§24a StVG). In der Regel bekommst du einen Bußgeldbescheid von 500 EUR, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg! Solltest du bereits auffällig geworden sein, kann sich das Bußgeld entsprechend auf bis zu 3.000 EUR erhöhen.
Ab 1,1 Promille
Hier ist wirklich Schluss mit lustig! Es liegt die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit vor und du begehst eine Straftat (§316 StGB; mit Unfall §315c StGB). Hierbei ist auch egal, ob du Ausfallerscheinungen hast oder nicht. Du erhälst 3 Punkte in Flensburg, ein hohes variables Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe! Dein Führerschein wird natürlich erstmal eingezogen (schon vor Ort!) und du erhälst eine Sperrfrist.
Ab 1,6 Promille
Auch hier landet das Ganze vor Gericht und es wird der Einzelfall bewertet. Auf Grund des erhöhten Alkoholgehalts werden die Strafen entsprechend höher ausfallen. Außerdem wird die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet bevor es deinen Lappen wiedergibt.
Ab 2,0 Promille
Jetzt wird es wirklich haarig, denn es wird genau geschaut, wie es um den Sünder bestellt ist. Es kann zur Verurteilung einer Vollrauschtat (§323c StGB) kommen, bei der dann die eigentliche Straftat nicht zum Tragen kommt. Dennoch gibt es hier 7 Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren!
Oder es lag keine Vollrauschtat vor und die Haupttat wird verurteilt. Hierbei kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zur Minderung der Schuldfähigkeit in Abhängigkeit von der Persönlichkeit und den Trinkgewohnheiten (§§ 20, 21 StGB).
Ab 3,0 Promille
Hier spricht man vom absoluten Vollrausch (Volltrunkenheit) und es kommt zur Verurteilung nach §323c StGB.
In Ausnahmefällen kann auch die eigentliche Tat verurteilt werden, wenn die Person trotz des Alkoholgehalts “fit” war (wie es bei Alkoholikern der Fall ist).
Was gilt für mich als Fahranfänger?
Als neuer Führerscheininhaber gelten für dich beim Bedienen von Kraftfahrzeugen besondere Regeln. Diese kennst du sicher aus der Fahrschule!
Gelten diese auch für das Bedienen eines E-Tretrollers?
JA!
Denn wie oben beschrieben, gibt es hier vom Gesetzgeber keine Unterscheidung! Das bedeutet für dich:
Es besteht ein absolutes Alkoholverbot! Fährst du in deiner Probezeit (oder wenn du unter 21 Jahre alt bist) unter der Wirkung von Alkohol, musst du 250 Euro Geldbuße zahlen und erhälst einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet und deine Probezeit verdoppelt sich auf 4 Jahre!
Welche Folgen hat es, wenn ich keinen Führerschein habe?
Grundsätzlich bekommst du dann natürlich keine Punkte und deine Fahrerlaubnis wird auch nicht eingezogen!
ABER
Du kannst natürlich für einen zukünftigen Führerschein gesperrt werden!
Und was viel wichtiger ist: Alle anderen Strafen bleiben bestehen, denn insbesondere die Straftaten sind nicht an den Besitz des Führerscheins gebunden!
Wie sieht es mit meinem Versicherungsschutz aus?
Natürlich hat der Alkoholkonsum auch Konsequenzen, was den Versicherungsschutz angeht.
In der Regel wird die Haftpfllichtversicherung versuchen den Betroffenen in Regress zu nehmen (bis zu 5.000 EUR).
In der Kaskoversicherung wird es wahrscheinlich eine Minderung der Leistung geben!
Und je nachdem wie der Sachverhalt liegt, droht auch die Kündigung des Versicherungsschutzes. Und die Suche nach einer neuen Gesellschaft wird sich schwierig und teuer gestalten.
Wie viel Bier darf ich denn jetzt trinken?
Am besten keins!
Sowohl der Alkoholauf- als auch der Alakoholabbau sind extrem individuell und kaum vorhersehbar. Dies hängt von zu vielen Faktoren ab, wie: Alter, Größe, Gewicht, Geschlecht, Alkoholmenge, Zeit, Dauer, vorheriges Essen, Gesundheitszustand usw.
Du wirst nie genau wissen, wie dein Alkoholgehalt ist!
Ich möchte zur Sensibilisierung nur eine grobe Rechnung am eigenen Beispiel anstellen:
Ich bin 1,82 cm groß und wiege 75 kg (und bin männlich) – also totaler Durchschnitt.
Wenn ich 2 Bier trinke (á 0,5 l und 5% Alkohol) sind dies 50 g Alkohol.
Auf meine Gesamtmasse Flüssigkeit im Körper von 50 kg (50.000 g) entspricht dies 1/1.000 – oder auf gut deutsch 1,0 Promille!
Natürlich habe ich jetzt alle Faktoren weggelassen, wie den langsameren Aufbau, den einsetzenden Abbau und und und….
ABER…
…das Potenzial bleibt das gleiche: 1,0 Promille!
Also: unterschätze nie den Alkoholgehalt in deinem Körper!
Don’t drink and drive!
Wie sieht es bei den Verleih-Anbietern aus?
Relativ einfach: Dort steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigentlich immer, dass du nicht unter Alkohol- und Drogeneinfluss fahren darfst.
Somit verstößt du gegen die AGBs!
Und damit begibst du dich auf dünnes Eis, denn die Anbieter können (und werden) versuchen dich zivilrechtlich zu belangen.
Happy Rolling!!
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