E-Scooter und Akku entsorgen – Vorschriften und Möglichkeiten

Du hast einen E-Scooter der nicht repariert werden kann und den du entsorgen musst? Du bist dir nicht sicher wie das geht?

Natürlich weißt du, dass mit dem Akku nicht zu spaßen ist, und eine Entsorgung in deinem Hausmüll nicht erlaubt und sogar gefährlich ist. Aber wo hin denn nun damit?

In diesem Beitrag erfährst du was die gesetzlichen Grundlagen sind, sowohl für dich, als auch für die Hersteller. Dadurch wirst du handlungssicher und vermeidest teure Ordnungswidrigkeiten (schließlich ist der Roller auf dich registriert!)

Außerdem bekommst du ein paar Tipps wo und wie du deinen E-Scooter entsorgen kannst. In der Regel natürlich kostenlos und mit möglichst wenig Aufwand verbunden!

Warum nicht in den Hausmüll?

Die Frage stellst du dir hoffentlich nicht wirklich, aber falls doch seien hier kurz die Fakten erwähnt:

Dein E-Tretroller besteht aus vielen verschiedenen Materialien. Und von diesen sind die wenigsten (und zwar: gar keine!) kompostierbar.

Dein Müll-Roller hat also eine gewisse Auswirkung auf die Natur. Die meisten Materialien werden nur sehr langsam (hunderte Jahre) abgebaut und wieder in den Nährstoffkreislauf aufgenommen.

Ganz im Gegenteil: Einige Stoffe sind in der Natur sogar gefährlich. Gelangen sie in den beschriebenen Kreislauf vergiften sie den Boden und das Grundwasser und schädigen (oder sogar töten) Pflanzen und Tiere.

Das ist natürlich verboten.

Der Hausmüll ist auch nicht geeignet, weil von alten und beschädigten Akkus weitere Gefahren ausgehen. Diese neigen zum Beispiel vermehrt zur Selbstentzündung und können so gefährliche Brände (bei dir zu Hause, im Entsorgungsfahrzeug, bei der Zwischenlagerung etc.) auslösen.

Außerdem sind in den Rollern wertvolle Materialien enthalten, die nur eine begrenzte Verfügbarkeit auf unserem Planeten haben. Daher gibt es für jeden von uns eine hohe Verantwortung mit den Ressourcen sparsam umzugehen und ein Recycling zu ermöglichen.

Dies ist im Restmüll natürlich nicht möglich! Denn dort werden die Abfälle nämlich in der Regel verbrannt. Oder wie es lieber genannt wird: thermisch aufbereitet.
Und weg sind die ganzen seltenen Stoffe, die man so dringend weiterverwenden sollte!

Natürlich gibt es auch Restmüll-Anlagen, die eine viel größere Verwertung schaffen.
Zum Beispiel beim Trockenstabilat-Verfahren. Dort werden die Bestandteile zerkleinert, von magnetischen Teilen befreit, biologisch getrocknet und es entsteht ein gut nutzbarer Sekundärbrennstoff.

Aber diese sind erstens die Ausnahme, und zweitens immer noch super ineffektiv, wenn es um die Verarbeitung von Elektrogeräten geht!

Also ein No go!

Und deswegen ist die ganze Weiterverarbeitung und Aufbereitung in Deutschland natürlich festgeschrieben.

Gesetzliche Grundlagen

Und zwar in dem “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” oder wie wir es ab jetzt nennen: das ElektroG.

Aber Moment mal, das ElektroG gilt doch sicher nicht für mein Auto, dann ist doch mein E-Tretroller sicher auch befreit, oder?

Leider nur halb richtig. Zwar befinden sich Verkehrsmittel nicht im Wirkbereich des ElektroG, aber das gilt nicht für Zweiräder (ohne EU Typgenehmigung).
Also ist dein eScooter doch wieder dabei und muss entsprechende Regeln einhalten.

Das Gesetz richtet sich nicht nur an dich als Nutzer, sondern insbesondere auch an die Hersteller und Inverkehrbringer.
So beschreibt ein ganzer Abschnitt deren Pflichten und zu treffenden Maßnahmen.

Für dich wichtig ist eigentlich nur, dass diese verpflichtet sind die Geräte zurückzunehmen oder wenn sie es nicht tun (was häufig der Fall ist), die öffentlich-rechtlichen Annahmestellen entsprechend zu bezahlen.

Und damit ist auch geklärt:

Wer trägt die Entsorgungskosten?

Die Händler und Inverkehrbringer!

Und das ist auch gut so, denn wer die Ressourcen einsetzt, soll auch für deren sinnvolle Weiterverarbeitung sorgen! Einfach ohne Rücksicht produzieren ist damit nicht mehr drin.

Die Entsorgung deines E-Tretroller ist für dich kostenfrei!

Außerdem haben wir damit schon besprochen, wo du deinen Roller los wirst.

Wo kann ich meinen E-Scooter entsorgen?

Dafür gibt es nämlich 2 Möglichkeiten.

  1. Entsorgung beim Händler
  2. Entsorgung bei den öffentlich-rechtlichen Annahmestellen

Die Entsorgung beim Händler ist wie erwähnt nicht immer möglich. Gerade beim Erwerb im Internet wird es nur schwer möglich sein, den E-Scooter wieder zurückzuschicken.
Und auch der Aufwand scheint verhältnismäßig hoch. Um dies herauszufinden hilft leider nur eine Kontaktaufnahme bei deinem Hersteller / Händler.

(Ich habe selbst mal bei den geläufigen Herstellern auf deren Internetseite gesucht und…du ahnst es schon…leider keine Aussage dazu gefunden. Natürlich sind die Roller noch neu, aber dennoch würde es in meinem Selbstverständnis liegen, wenn die Kunden wenigstens informiert werden. Vielleicht tut sich da ja demnächst etwas.)

Bessere Chancen hast du beim Neukauf in einem Geschäft. Hier bieten gerade die großen Elektronikmärkte eine Annahme von Altgeräten an.

Wenn das aber nicht geht, gibt es zum Glück die kommunalen Anlaufstellen, die Elektrogeräte annehmen! Dort kannst du zu den Öffnungszeiten einfach vorbeifahren und deinen Roller schnell und problemlos los werden! Meistens auch am Wochenende.

Einige Kommunen bieten sogar an, dass Elektrogeräte mit dem Sperrmüll zusammen abgeholt werden.

Aber egal, ob es eine Bringpflicht oder einen Holservice gibt: der geringe Aufwand ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll!

Wie entsorgt man einen E-Scooter Akku?

Hast du den Akkumulator bei dem E-Scooter gewechselt, stellt sich natürlich die Frage: wohin mit dem Alt-Akku?

Sicher kennst du die Batteriesammelboxen bei den lokalen Händlern.

Diese stehen dort nicht zum Spaß, denn gerade die seltenen Stoffe in Batterien und Akkumulatoren unterliegen einer besonderen Entsorgungsvorschrift: dem BattG (oder in lang: dem “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren”).

Aber der Akku aus deinem E-Tretroller kann natürlich nicht in so eine Box.

Es handelt sich nämlich um einen so genannten Industrie-Akku und der wird (nach §8 BattG) in erster Linie von dem Händler zurückgenommen.

Und zwar unabhängig von Marke und Bauform.

Sobald also jemand solche Akkus verkauft, muss er auch ähnliche Akkus zurücknehmen (so ähnlich wie bei dem Flaschenpfand; nur ohne gesonderte Pfandmarkierung).

Das macht es für dich schon einmal deutlich einfacher.

Außerdem bleiben auch hier die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstationen.

Hier musst du aber darauf achten, dass qualifizierte Sammelstellen für Industrie-Akkus handelt. Ein kurzer Blick auf die entsprechende Internetseite oder ein Anruf bringen Klarheit!

Egal wo du deinen Akku entsorgen wirst, es bleibt auch in diesem Fall kostenfrei.

Muss ich den Akku aus meinem Müll-Scooter entfernen, wenn ich das ganze Gerät entsorge?

Nein, nicht unbedingt.

Du kannst, wie oben beschrieben den kompletten E-Tretroller kostenlos entsorgen. Die Zerlegung in Einzelteile wird dann entsprechend durch die Entsorgungsfirma übernommen.

Sollte dein Akku allerdings wechselbar sein, wäre es günstig, wenn du ihn auch als Einzelteil abgibst.

So kann die Registrierung auf Aufnahme der Daten einfacher gemacht werden.

Sollte dein Akku fest verbaut sein brauchst du das natürlich nicht tun. Ganz im Gegenteil: Finger weg von stromführenden Teilen! Man weiß nie, wo wie viel Spannung noch anliegt…

Damit sollte einer erfolgreichen und für dich einfachen Entsorgung nichts mehr im Wege stehen.

Google einfach nach “(dein Ort) + Entsorgung Elektrogerät” oder “(dein Ort) + Entsorgung Industrie-Akku” und du wirst schnell fündig.


Viel Erfolg dabei und happy rolling (auch wenn der alte Roller nun ausgerollt hat…)

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