E-Scooter für Kinder – Ratgeber und Empfehlung

Martin

Von Martin

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E-Tretroller sind inzwischen ein normales Bild in deutschen Städten. Erwachsene nutzen das Angebot der Leihfirmen oder sind mit eigenen Modellen unterwegs (Liste der zugelassenen E-Tretroller in Deutschland).

Doch nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (der große Guide) dürfen diese erst ab 14 Jahren bedient werden.

Für Kinder scheint es daher keine Möglichkeit zu geben an der neuen Elektromobilität teilzuhaben. Doch dies ist nur auf den ersten Blick so.

Auch für die Kleinen gibt es elektrische Fahrzeuge in verschiedenen Ausführungen, die schon Sinn machen können.

Wann das so ist und welche Modelle ich empfehle erfährst du in diesem Artikel.

Ich zeige dir was die rechtlichen Grundlagen sind und du bekommst nützliche Hinweise für den Mobilitätseinstieg.

Mit diesem Wissen und gutem Gefühl kannst du dich dann auf die Suche nach dem richtigen Gefährt für dein Kind machen oder meine Empfehlung nutzen.

Alternativ sind natürlich auch die Cityroller für Kinder ohne Motor eine gute Alternative. Sie stellen einen tollen Übergang vom Rutscheauto zum Fahrrad dar.

Ab wann DARF man fahren?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung von 2019 erlaubt das Bedienen eines E-Tretrollers erst ab 14 Jahren. Dies ist eine Schutzvorschrift und soll verhindern, dass (junge) Personen im Verkehr unterwegs sind, die noch unsicher sind und so ein erhöhtes Risiko haben. Dabei geht es zum Beispiel um das Einhalten von Verkehrsregeln und das sichere Beherrschen des Fahrzeugs.

Dies macht natürlich Sinn, denn ohne diese Voraussetzungen wäre die Nutzung nicht zu verantworten.

Im Entwurf zu dieser Verordnung gab es diese harte Altersgrenze übrigens nicht! Dort wurde eine Nutzung von E-Tretrollern bereits ab 12 Jahren gestattet!

Hierdurch sollte ein Einstieg in den Straßenverkehr von Kindern und das Kennenlernen von Fahrzeugen ermöglicht werden. Um der höheren Gefahr zu begegnen, wenn man schon ab 12 Jahren fährt, war eine Limitierung auf 12 km/h vorgesehen.

Dieser Gedanke wurde jedoch von einigen Landesministerien nicht geteilt und deshalb nicht in die abschließende Verordnung übernommen!

Falls du irgendwo von dieser Aufteilung liest, ist das wahrscheinlich ein Beitrag über den Entwurf, der noch nicht aktualisiert wurde. Darauf solltest du achten.

Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt also das Mindestalter von 14 Jahren!

(Die AGBs der Leihfirmen sehen übrigens ein Mindestalter von 18 Jahren vor. Dies wird jedoch häufig nicht eingehalten – wer liest schon die AGBs?!)

Also dürfen Kinder keine E-Scooter fahren?

Tatsächlich nicht!

Aber das heißt nicht, dass sie keine Fahrzeuge bedienen dürfen, die elektrisch betrieben sind.

Ein Kraftfahrzeug ist nämlich ein Gefährt, dass mindestens 6 km/h schnell ist. Dann muss es sich an die entsprechenden Verordnungen halten. Gibt es solche Vorschriften nicht, ist das Fahrzeug über 6 km/h nicht zum Straßenverkehr zugelassen und es drohen empfindliche Geldstrafen und mehr.

Dies gilt zum Beispiel aktuell noch für alle elektrischen Kleinstfahrzeuge, die nicht die Voraussetzungen der eKfV erfüllen und für die es keine Ausnahmegenehmigung gibt (Elektro-Skateboards, Monowheels)!

Fahrzeuge, die 6 km/h oder langsamer sind, dürfen also von Kindern bedient werden!

Gibt es Ausnahmen von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung?

Nein. So richtige Ausnahmen gibt es nicht.

Aber die Verordnung hat natürlich einen gewissen Geltungsbereich und dieser ist nicht unendlich.

Die Verordnung gilt nämlich nicht auf Privatgelände.

Wenn du also dein Kind auf deinem Privatgrund mit einem E-Scooter fahren lassen willst, ist das durchaus erlaubt.

Besonders viel helfen wird dir das aber nicht, da die wenigsten Leute so viel Grundstück haben, dass sie einen E-Scooter brauchen.

Außerdem sind die Ausführungen der Modelle so groß, dass es für Kinder wirklich schwierig ist, diese zu bedienen.

Praxistaugliche Ausnahmen gibt es also nicht.
Es bleibt bei den 6 km/h Maximalgeschwindigkeit im öffentlichen Raum!

Welche Fahrzeuge für Kinder sinnvoll sind

Auf Grund dieser Aufteilung könntest du jetzt natürlich nach E-Scootern suchen, die eine Begrenzung auf 6 km/h haben. Diese würden dann nicht unter die eKfV fallen und Kinder unter 14 Jahre dürften sie bedienen.

Du wirst aber schnell feststellen, dass es in diesem Bereich nur sehr wenige (bis gar keine) Angebote gibt.

Und die wenigen E-Tretroller die für Kinder angeboten werden haben häufig nur einen bestimmten Modus, mit dem das Gerät etwas langsamer fährt. Eine wirkliche harte Drosselung auf 6 km/h liegt nicht vor. Damit fällt der Gerät wieder unter die eKfV und ist nicht für Kinder zugelassen! (auch wenn die Verkäufer was anderes suggerieren)

Einen legalen Markt für Kinder E-Scooter gibt es also gar nicht!

Und das ist auch gut so.

Denn die elektrischen Begleiter sind von ihrer Geschwindigkeit abhängig. Durch die drehenden Teile wird eine stabilisierende Wirkung erzeugt, die es überhaupt erst ermöglicht sicher zu fahren.
Desto geringer die Geschwindigkeit ist, desto geringer sind auch die kreiselstabilisierenden Kräfte. Und damit wird das Bedienen unheimlich schwierig.

Für Kinder nahezu unmöglich.

Das Gleiche kennst du von deinem Fahrrad: Desto langsamer du fährst, desto instabiler wird es. Versuche doch einmal in maximal Schrittgeschwindigkeit Fahrrad zu fahren. Und dann stelle es dir mit noch kleineren Reifen und aus Sicht eines Kindes vor.

Das ist einfach nicht sicher.

Sind damit alle Elektrofahrzeuge für Kinder vom Tisch?

Nein.

Denn die Stabilität, die unsere Kleinen brauchen, kann auch anders erzeugt werden. Ganz klassisch durch mehrere Räder.

So lange diese Fahrzeuge langsamer als 6 km/h sind, fallen sie nicht unter die Bedingungen der Straßenverkehrszulassungs-Verordnung (§ 16 StVZO).

Damit entfallen die Regelungen für diverse Bauvorschriften (der Kinder-Ferrari braucht keinen TÜV).

Anders sieht das jedoch bei der Straßenverkehrsordnung aus, denn eine pauschale geschwindigkeitsabhängige Ausnahme von der Straßenverehrsordnung, wie bei der StVZO, gibt es so nicht.

Dennoch wird dies teilweise so angenommen. Berufen wird sich hierbei gerne auf die gesetzlichen Ausnahmen. Diese sind abschließend legal definiert (§24 StVO) und gelten nur für nicht-motorbetriebene Fahrzeuge (wie Rollstühle und Kinderwagen).

„Elektrische Kinderspielfahrzeuge“ können sich also eigentlich nicht auf diesen Ausnahme-Paragraphen beziehen.

In einigen Gesetzeskommentaren wird von den Autoren dennoch der Schutzbereich ebendieses Ausnahmetatbestandes herangezogen (sowohl Lütkes als auch Hentschel), sofern diese Fahrzeuge 6 km/h nicht überschreiten. Eine entsprechende Rechtsprechung liegt aber noch nicht vor.

Daher bewegst du dich auf jeden Fall in einer rechtlichen Grauzone.

Von den Händlern werden diese Fahrzeuge dennoch gerne als Kinderspielzeug verkauft.

Wichtig ist, dass du sensibel mit dieser Grauzone umgehst. Daher würde ich dir einen vorsichtigen Umgang mit diesen Fahrzeugen empfehlen.

Gerade in sensiblen Bereichen des öffentlichen Raumes (Straßenverkehr, Fußgängerzonen) solltest du auf solche Geräte verzichten. Sinnvoller sind Spielstraßen und andere ruhigere Zonen mit wenig Verkehr.

Außerdem solltest du die Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h im Blick haben!

Meine Empfehlung richtet sich natürlich auch nach diesem Kriterium.

Meine Empfehlung

Wie gesagt findet man im Internet eine große Palette an möglichen Produkten und es kommt immer darauf an, was du für dein Kind möchtest. Auch der Preis wird eine Rolle spielen.

Trotz des relativ hohen Preises von über 200,- EUR würde ich mich aber für das ActionBike Elektroauto entscheiden!

Warum?

  1. Das Elektroauto hat einen hohen Sicherheitsstandard
  2. Es bietet verschiedene Geschwindigkeiten (inkl. Soft Start) und
  3. Ist nicht schneller als 6km/h!
  4. Hat eine zuverlässige Fernsteuerung
  5. Kann relativ lange benutzt werden (bis zu 6 Jahren)
  6. Es besitzt ein paar nette Add-Ons
  7. und hat eine originale Lizenz für seine Modelle!

In der Summe hast du hier ein relativ teures, aber dafür sicheres und zuverlässiges Produkt!

Daher ist es meine Empfehlung. Und falls du dich für dieses Fahrzeug entscheiden solltest: Gute Wahl und viel Spaß!

Falls du dich für ein anderes Modell entscheidest: Genau so viel Spaß! Und schreib doch mal wie deine Erfahrung ist.


Happy Rolling!

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